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Grundpflege

„Pflege ist Vertrauenssache zwischen Pflegebedürftigen und Pflegendem“

Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden.
Die Grundpflege deckt alle Bereiche im Alltag ab. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern.

Unsere Pflegekräfte sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.

Allgemeine Pflege – auch die Grundpflege genannt – wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.